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Alleinvermittlungsauftrag

Mit dem Alleinvermittlungsauftrag wird der Immobilienmakler von seinem
Kunden für eine bestimmte Zeit (Alleinvermittlungsfrist) schriftlich
mit der alleinigen Vermittlung eines Immobiliengeschäftes (z.B. Verkauf
einer Liegenschaft) beauftragt. Im Erfolgsfall, d.h. bei einem durch seine
Tätigkeit herbeigeführten Zustandekommen des Rechtsgeschäftes,
gebührt dem Immobilienmakler die vereinbarte Provision..

Anbot

Ein Anbot liegt vor, wenn jemand schriftlich oder mündlich eine verbindliche
Erklärung zum Abschluss eines inhaltlich bestimmten Rechtsgeschäftes
abgibt. Wird das Anbot von demjenigen, an den es gerichtet ist, vollinhaltlich
angenommen, so entsteht ein Vertrag. Eine abweichende Annahmeerklärung
(z.B. niedriger Preis), bewirkt keinen Vertrag, sondern stellt ein neuerliches
Anbot der anderen Partei dar. Annahme des Anbotes: Das Angebot muss nach
Zugang rechtzeitig angenommen werden. Ist ein Angebot befristet, so kann
es innerhalb der vereinbarten Frist von der anderen Partei angenommen
werden, anderenfalls erlischt es. Mangels ausdrücklicher Befristung
muss die Annahme innerhalb angemessener Zeit (unter Anwesenden sofort,
unter Abwesenden innerhalb der Zeit, die für die Übermittlung,
Überlegung und Rückantwort erforderlich ist) angenommen werden.

Betriebskosten

Als Betriebskosten gelten immer wiederkehrende Kosten für die Versorgung
des Hauses mit Wasser, die vorgeschriebenen Kehrungen der Hausrauchfänge,
die Beleuchtung der allgemeinen Teile des Hauses, eine angemessene Versicherung
des Hauses, das Verwaltungshonorar, die Kosten für die Hausreinigung,
Kosten für Müll und Kanalgebühren, die Grundsteuer.

Als Betriebskosten dürfen verrechnet werden:

Wassergebühren und Kosten der
Wassermesserkontrolle
Rauchfangkehrerkosten (vierteljährliche
Kehrkosten, nicht jedoch
Kaminschleifen oder das Beschriften
der Kehrtürchen)
Kosten der Unratentfernung (Müllabfuhr
und Entrümpelung von
herrenlosem Gut)
Kosten für Schädlingsbekämpfung
Stromkosten (für die Beleuchtung
des Stiegenhaus, Glühbirnen,
Sicherungen, keine Reparaturen)
Versicherungsprämien (Pflichtversicherungen)
Grundsteuer
Hausreinigungskosten
Kosten der Gemeinschaftsanlagen (Aufzug,
Waschküche,
Kinderspielplatz und sonstige von
allen Mietern zu nutzende
Einrichtungen)

Bruttomiete

Der Bruttomietzins setzt sich aus
Haupt- oder Untermietzins,
anteiligen Betriebskosten und laufenden
öffentlichen Abgaben,
Anteil für allfällige besondere
Aufwendungen (z.B. Lift),
allfälliges Entgelt für
mitvermietete Einrichtungs- und
Ausstattungsgegenstände oder
sonstige zusätzliche Leistungen
des Vermieters zusammen.

Garconniere

Aus dem französischen stammender Ausdruck für Junggesellenwohnung,
- speziell für Einpersonenhaushalte geeignete Kleinwohnung in zeitgemäßer
Ausstattung.

Gesamtmiete

Die Gesamtmiete enthält den Haupt- oder Untermietzins zuzüglich
der Betriebskosten und der MwSt. Der MwSt.-Satz beträgt bei Gewerbeimmobilien
20% und bei Wohnobjekten 10%.%.

Heizungskosten

Wenn eine gemeinsame Heizanlage mehrere Wohnungen versorgt, sind die Kosten
für Wartung und Energie gerecht aufzuteilen. Meist wird ein monatliches
Aconto eingehoben und einmal jährlich abgerechnet. Heizungskosten
sind normalerweise nicht in den Betriebskosten enthalten.

Kaution

Die Kaution dient der Sicherstellung (z.B. durch einen Barbetrag) eines
Vertragsteiles für den Fall der Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen
durch den anderen Vertragsteil (z.B. bei Mietverträgen Stellung einer
Kaution durch den Mieter zur Deckung allfälliger Beschädigungen
des Mietgegensandes bzw. Inventars). Treten keine derartigen Mängel
auf, wird die Kaution bei Beendigung des Vertragsverhältnisses dem
Mieter zurückerstattet..

Loggia

Aus dem italienischen (Loge), einer Wohnung vorgelagerter
Raum, der - im Gegensatz zu einem Balkon - nur an einer Seite offen, sonst
aber an fünf Seiten von Wänden, Boden und Decke umschlossen
ist. Die Bodenfläche einer Loggia gehört - anders als Balkon-
und Terrassenflächen - zur Nutzfläche i. S. des § 17 Mietrechtsgesetz.

Maisonette

Zweigeschossige Wohnung innerhalb eines mehrstöckigen Gebäudes,
vielfach in der Form einer zweigeschossigen Dachwohnung.

Mezzanin

Speziell in Miethäusern aus der Zeit der Jahrhundertwende häufige
Bezeichnung für das Geschoss zwischen dem Erdgeschoss und dem Hochparterre
oder dem ersten Stock des Hauses ("Halbstock").

Mietvertragsvergebührung

Für bestimmte Verträge muss an das Finanzamt eine Vertragsgebühr
bezahlt werden. Beim Mietvertrag fällt eine solche Vertragsgebühr
an. Diese Vertragsgebühr beläuft sich auf 1 % des dreifachen
jährlichen Bruttomietzinses. Diese Vertragsgebühr wird branchenüblich
immer vom Mieter getragen. In diesem Zusammenhang wird der Mietvertrag
beim Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern angezeigt

Mietverträge

Hauptmietverträge über Wohnungen, Geschäftsräume etc.
werden zwischen dem Eigentümer oder dem Fruchtnießer einer
Liegenschaft bzw. dem Wohnungseigentümer und dem Mieter abgeschlossen.
Bei Mietverträgen auf unbestimmte Zeit kann der Vermieter den Mietvertrag
nur aus wichtigen Gründen (§ 30 MRG) kündigen (Kündigungsschutz).
Dagegen enden auf bestimmte Zeit geschlossene Mietverträge durch
Zeitablauf ohne Kündigung. Untermietverträge über Wohnungen
oder Geschäftsräume werden zwischen dem Hauptmieter und dem
Untermieter abgeschlossen..

Provision

Die Provision ist das Entgelt des Immobilienmaklers für seine Vermittlungstätigkeit.
Die Provision ist verdient und fällig mit dem durch die Tätigkeit
des Immobilienmaklers bewirkten Zustandekommen des Vertrags. Im Normalfall
beträgt die Provision 2 Bruttomonatsmieten zuzüglich 20% MwSt
bzw. 3% des Kaufpreises zuzüglich 20% MwSt

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